Hebamme in der Schwangerschaft und zur Geburt

Jede schwangere Frau hat mit Beginn der Schwangerschaft bis 8 Wochen nach der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe einer Hebamme.

Die Betreuung durch eine Hebamme während der Schwangerschaft und nach der Geburt, ist besonders wichtig für Mutter und Kind. Gerade bei dem ersten Baby, sind viele Frauen oft nur ungenügend oder gar nicht informiert. Denn nicht nur die Geburtsvorbereitung und das Stillen zählt zu den Zuständigkeitsbereichen der Hebamme, sondern auch Ernährungsberatung, Auswahl des richtigen Krankenhauses, Erläuterung der sozialen Hilfen bzw. Ämtergänge, Entwicklung des Kindes, Pflege des Neugeborenen sowie die Rückbildungsgymnastik nach der Entbindung (Wochenbett- Betreuung).

Einige Hebammen betreuen und begleiten die Mütter auch persönlich zur Geburt im Krankenhaus. Es ist immer sehr hilfreich, wenn die werdende Mutter vor der Geburt in einem Krankenhaus ihrer Wahl eine Anmeldung gemacht hat. Kein Krankenhaus würde eine Schwangere mit Wehen abweisen, es ist jedoch nicht sehr angenehm unter dem Einfluss der Wehen irgendwelche Fragebögen ausfüllen zu müssen. Im Krankenhaus auf der Entbindungsstation wird die werdende Mutter in der Regel von einer Hebamme empfangen und anschließend rundum betreut.