Ultraschall in der Schwangerschaft

Grundsätzlich gilt es, dass während der Schwangerschaft insgesamt 3 Ultraschall-Untersuchungen bzw. Ultraschallscreenings vom behandelnden Gynäkologen durchgeführt werden. Die Kosten für diese 3 Ultraschall-Untersuchungen trägt die zuständige Krankenkasse.

Bei der ersten Ultraschall-Untersuchung, die in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird, handelt es sich um eine vaginale Ultraschall-Untersuchung.

In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche erfolgt die zweite Ultraschall-Untersuchung. Mit etwas Glück lässt sich bei dieser zweiten Ultraschall-Untersuchung, sogar das Geschlecht des Ungeborenen feststellen.

Die dritte und letzte Ultraschall-Untersuchung wird in der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt.

Bei der zweiten und dritten Ultraschall-Untersuchung wird der wachsende Babybauch der Patientin, vorher mit einem Gel eingerieben, denn dieses Gel ermöglicht den Schallwellen des Ultraschallgerätes, leichter in das Innere des Körpers zu gelangen. Der Schallkopf wird dazu vom Frauenarzt über die Bauchdecke bewegt und so wird das Innere auf dem Bildschirm sichtbar.

Die gesundheitlichen Risiken der ersten vaginalen Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft, werden als sehr gering eingestuft.

Die Grenzen der Ultraschall-Untersuchung kommen zum Vorschein, wenn z.B. die Patientin übergewichtig ist, denn dann kann die Abbildung auf dem Bildschirm nicht deutlich genug sein, wodurch auch Fehlinterpretationen möglich sind.

Sollten im Rahmen dieser Vorsorge-Untersuchungen Auffälligkeiten oder ähnliches auftreten, werden noch weitere Ultraschall-Untersuchungen durchgeführt, welche Ihnen bei einem guten Frauenarzt auch verständlich erläutert werden.

Diese Vorsorge-Untersuchungen bereiten den Patientinnen im Regelfall keine Schmerzen, werden aber oft als etwas unangenehm empfunden, durch das kühle Gel. Einige Frauenärzte benutzen vorgewärmtes Gel, was natürlich viel angenehmer für die Patientin ist.

Alle Untersuchungen die vom behandelnden Gynäkologen gemacht werden, auch mit dem Ultraschall in der Schwangerschaft – dokumentiert der Frauenarzt im Mutterpass.